Das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) für einen Ort der Bundesrepublik Deutschland können Sie hier
(www.justiz.nrw.de) ermitteln.
Die zuständige Staatsanwaltschaft wird zusätzlich angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Prozessrecht und nach dem Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein kann.